Um in Spanien als Anwalt praktizieren zu können, ist die Mitgliedschaft zwingend erforderlich. Für die Ausübung der Tätigkeit im gesamten Staatsgebiet reicht die Eingliederung in eine einzige Anwaltskammer aus, wobei diese Vereinigung den alleinigen oder hauptsächlichen beruflichen Sitz hat.
Dieses einzigartige Kollegialsystem erleichtert die berufliche Mobilität des Anwalts, indem es die freie Ausübung seiner Tätigkeit im gesamten Bundesstaat ermöglicht, ohne dass mehr Formalitäten als das Wesentliche erforderlich sind, und fördert die freie Wahl des Anwalts durch den Mandanten.
ÜBUNG PRO ABSCHLÜSSER/JURIST-ABSCHLUSS IN SPANIEN
RECHTSPRAXIS IN SPANIEN DURCH ABSOLVENTEN ODER AUSLÄNDISCHE RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwaltstätigkeit durch Staatsangehörige eines EU-/EWR-Mitgliedstaates mit Berufsbezeichnung
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