Conciliación

Diejenigen, die die Rechte der Bürger verteidigen, können die De-facto-Diskriminierung nicht akzeptieren, die unter Angehörigen der Rechtsberufe auftritt, weil sie nicht in den Genuss der gleichen Genehmigungen und Anerkennung für Beschäftigungszwecke kommen. Das Abogacía Española Aus diesem Grund fordert sie nachdrücklich einen wichtigen und sofortigen legislativen Fortschritt. Einige der Petitionen wurden bereits mit der Regierung abgestimmt und warten auf die Zustimmung des Parlaments. Aber sie sind nur ein Teil des Weges in der Forderung nach einer Schlichtung, die Anwälte im gleichen Maße verdienen wie der Rest der Arbeiter.

 

Die Regierung akzeptiert die Anträge des Anwalts auf Schlichtung

  • Während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs kann die Hemmung von Verfahrensfristen beantragt werden. 
  • Diese Fortschritte bei der Schlichtung werden durch das Verfahrenseffizienzgesetz verwirklicht.
  • Der Anwalt will vermeiden, dass die Schlichtung vom Ermessen der Richter abhängt.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub ermöglichen die Aussetzung von Gerichtsverfahren. Und die Weihnachtstage, die zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Januar vergehen, sind in der spanischen Justiz für alle Zwecke arbeitsfrei. All dies wird möglich sein, wenn eine Einigung zwischen dem Justizministerium und allen in der vom Consejo General de la Abogacía Española.
Diese Neuerungen werden in den Text des Gesetzentwurfs zur Verfahrenseffizienz einfließen, der in diesem Jahr im Abgeordnetenhaus behandelt wird. Die Anwaltschaft fordert seit langem eine Gesetzesreform, damit Juristen die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer haben und ihre Schlichtungsmöglichkeiten nicht vom Ermessen der Richter abhängen.
Der vereinbarte Text sieht auch vor, dass Angehörige der Rechtsberufe, die Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub genießen, in Fällen der Geburt und Betreuung von Minderjährigen die Aussetzung des Verfahrens – und damit aller laufenden Rechtsakte und Verfahrensfristen – für die obligatorische Arbeitsruhe beantragen können gemäß Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz festgelegter Zeitraum. Diese Aussetzung wirkt sich auf alle Verfahren aus, in die er eingreift.
Darüber hinaus wird die Unfähigkeit des Monats August auf die Weihnachtszeit verlängert, indem das Zivilprozessrecht in seiner Kunst geändert wird. 130.2, der festlegen würde, dass „Nicht-Geschäftstage für Verfahrenszwecke Samstage und Sonntage sowie die Tage zwischen dem 24 .
Schließlich ist bei schwerer Krankheit und/oder Tod eines Angehörigen des Rechtsanwalts nun eine Suspendierung von 3 bis 5 Tagen (je nach Reisebedarf) vorgesehen.