Geldwäscheprävention

Über das Organ zur Verhinderung der Geldwäsche in der Anwaltschaft (OPBA)“.

Das Organ zur Verhinderung der Geldwäsche der Anwaltschaft (OPBA) der Consejo General Die Anwaltschaft hat eine Reihe von Maßnahmen und Empfehlungen ausgearbeitet, um denjenigen, die die Anwaltschaft ausüben, die Einhaltung des Gesetzes 10/2010 vom 28. April über die Verhinderung der Geldwäsche so weit wie möglich zu erleichtern Terrorismusfinanzierung und ein Katalog von Operationen, die der Geldwäscherei verdächtigt werden können und die aufgrund ihrer Besonderheiten einer besonderen und sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müssen.

Ebenso wurde eine Liste von häufig gestellten Fragen mit ihren möglichen Antworten erstellt, um die Klärung der Zweifel zu erleichtern, die gegenüber den verpflichteten Personen erhoben werden können, sowie einige Muster von Dokumenten, die in der Praxis helfen können, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Schließlich und im Rahmen der Funktion der Rechtsanwaltskammern und der Consejo General des spanischen Anwalts, um Rechtsanwälte in dieser Angelegenheit zu beraten und Zweifel auszuräumen. Letzterer stellt den Anwälten über diese Sonderkommission eine E-Mail zur Verfügung, in der sie ihre Fragen stellen können: Beratungen aboutpbc@abogacia.es

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