April 18 2024

La Abogacía Española Öffnet die Ausschreibung für den kostenlosen HELP-Schulungskurs zur Folterprävention

El Consejo General de la Abogacía Española hat den Aufruf zur Teilnahme am betreuten Kurs zu den Standards des Komitees zur Verhütung von Folter eröffnet.

Diese Online-Schulung wird von der Judicial School of the organisiert Consejo General des Justizwesens zusammen mit dem Europarat, in Zusammenarbeit mit dem Fiscalía General del Estado und Abogacía Española.

Ziel dieses Kurses ist es, seine Teilnehmer, Juristen, Anwälte, Richter und Staatsanwälte, mit den wichtigsten Vorschriften des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) vertraut zu machen, darunter die fünf wichtigsten Orte des Freiheitsentzugs: Polizeistationen, Gefängnisse, Einwanderungshaftanstalten, psychiatrische Einrichtungen und Sozialhilfezentren.

Es besteht aus sechs Modulen, die sich damit befassen, was das CPT ist und wie es funktioniert, seine Interaktion mit anderen Gremien des Europarats und anderen Präventionsmechanismen sowie die Einhaltung der Gesetze zum Zeitpunkt der Festnahme und Ankunft auf einer Polizeistation oder der Verhöre. Besprochen werden unter anderem auch Abläufe in Gefängnissen und anderen Strafvollzugsanstalten, die Inhaftierung von Einwanderern und ihre Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen und Sozialhilfezentren.

Das Training beginnt am Mai 22 persönlich am Sitz der Judicial School of the Consejo General der Justiz in Madrid, in dem den Teilnehmern die HELP-Plattform, die Bewertungsmethoden und der Kurskalender erklärt werden.

Die Dauer beträgt 2 oder 3 Monate mit Online-Überwachung entsprechend der vom Tutor festgelegten Planung.

Teilnehmer, die den Kurs erfolgreich abgeschlossen und die von den Tutoren festgelegte Bewertung bestanden haben, erhalten eine Zertifizierung, die vom HELP-Programm des Europarats ausgestellt wird.

Zwingende Anforderungen:

  1. Mitgliedschaft als Praktiker.

Evaluationskriterien:

  • Interesse, Ausbildung und/oder Erfahrung im Strafrecht, Strafvollzugsrecht und Menschenrechten (50 %).
  • Fähigkeit, dem Training einen Multiplikatoreffekt zu verleihen (25 %).
  • Mitarbeit in Rechtsberatungsdiensten, in Gremien einer Anwaltskammer und/oder in der Zivilgesellschaft (25 %).

EINREICHUNG VON KANDIDATEN

Die Frist für den Empfang endet am Mai 8 2024.

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